Noch bevor andere europäische Staaten dem Beispiel folgten, hatten die Frauen in der Sowjetunion ab 1917 das Recht zu wählen. Durch die Revolution der Bolschewiki wurde die Gleichberechtigung von Frauen im gesamten öffentlichen Leben ausgerufen. Alte verwurzelte Traditionen wurden in Frage gestellt, Kirche und Ehe wurden getrennt, uneheliche Kinder erhielten die selben Rechte wie eheliche, Frauen wurde das Recht zugesprochen, sich aus erweiterten Gründen von ihrem Ehemann scheiden zu lassen. Auch im Arbeitsleben erhielten die sowjetischen Frauen dieselben Rechte wie Männer, in Bezug auf den Mindestlohn und dem bezahlten Urlaub. Eine freie und kostenlose medizinische Abtreibung war möglich. Durch den neu eingeführten Mutterschaftsurlaub und Arbeitsschutz konnte sich die Zahl der arbeitenden Frauen von 1923 bis 1930 innerhalb von sieben Jahren fast verdoppeln. Zudem gab es eine Frauenquote für Ausbildungsplätze. Frauen hatten außerdem gleiche politische Rechte. So hatten rund 600 Stadt- und Dorfsowjets in den 1920ern weibliche Vorsitzende.
Zu dieser Entwicklung trugen die sowjetischen Arbeiterinnen, deren Schwestern im Kapitalismus durch ihr Geschlecht und ihre Klasse doppelt unterdrückt wurden, in der Oktoberrevolution entscheidend bei. Angefangen mit dem Streik der Putilow-Werke in Petrograd am 3. März weiteten sich Streikaktionen auf das gesamte Land aus. Am 8. März waren es zehntausende Arbeiterinnen, die dem Aufruf der Bolschewiki folgten und zahlreiche Aktionen und Kundgebungen veranstalteten. Zahlreiche Arbeiter schlossen sich so den Frauen an, diese Welle an Streiks erfasste schnell das ganze Land und die Februarrevolution siegte letztendlich, der Zar dankte ab. Es waren also die Frauen ohne die diese Revolution nicht erfolgreich gewesen wäre. Jedoch blieb es vorerst bei einer bürgerlichen Revolution, da die Bolschewiki noch nicht genug Rückhalt in der Bevölkerung hatten, um einen sozialistischen Staat zu errichten.
Deshalb begannen die Bolschewikinnen sich immer mehr zu organisieren. Aus den arbeitenden Massen heraus organisierten sie Frauenversammlungen, Konferenzen der Frauen der Partei und Tagungen für Arbeiterinnen. Sie gründeten eine eigene Abteilung für die Arbeit unter den Frauenmassen – das Ženotdel (Женотдел) –, so begannen immer mehr Frauen sich zu Organisieren. Durch ihre unterstützung – zum Teil auch in bewaffneten Frauenmilizen – waren die Aufstände der Oktoberrevolution 1917 erfolgreich und das russische Proletariat kam an die Macht.
Nach Lenin war es in erster Linie Aufgabe der Sowjetrepublik, alle Einschränkungen der Frau aufzuheben. Nirgendwo sonst waren die Frauenrechte so weit fortgeschritten wie in der Sowjetunion zu dieser Zeit. Um die Frau von ihrer doppelten Unterdrückung, zum einen durch Lohnarbeit und zum anderen durch Hausarbeit, zu befreien, wurden immer mehr große Teile der Hausarbeit vergesellschaftet. Es wurden Großwäschereien, öffentliche Speisehäuser und Kinderheime auch in Betrieben geschaffen, sowie Putzkolonnen eingeführt. So konnten Frauen in die Produktion einsteigen und sich von ihren Männern unabhängig machen. Indem die Wurzel der Unterdrückung der Frau, das Privateigentum, abgeschafft wurde, konnten Grundpfeiler für die Befreiung der Frau gelegt werden.
Die volle Befreiung und Entsklavung der Frauen kann nur Realität werden, wenn wir von der Privatwirtschaft zur Gemeinwirtschaft übergehen. Zusatzlich ist es klar, dass es von der Beteiligung der Frau abhängt, ob eine Revolution Erfolg hat oder nicht. Allerdings kann die Frau nicht alleine durch die sozialistische Revolution befreit werden, es muss aktiv gegen patriachale Strukturen angegangen werden.
Die Klassenfrage und Geschlechterfrage kann nicht getrennt werden, deshalb bleibt es Aleksandra Kollontajs Losung: Ohne Sozialismus keine Befreiung der Frau – ohne Befreiung der Frau kein Sozialismus!