Streiks wie in Frankreich? Ja bitte! – Streikrecht verteidigen und ausweiten
Erst kürzlich war der Aufschrei unter Arbeitgeber*innen wieder groß: Da haben sich die Beschäftigten an Flughäfen doch tatsächlich erlaubt, von ihrem durch die Verfassung garantierten Recht auf Streik Gebrauch zu machen, um die von ihnen durch die Inflation erlittenen Reallohnverluste auszugleichen. Schlimm! Natürlich hatten die Arbeitgeberverbände dafür direkt eine Lösung parat: Warum nicht das Streikrecht einschränken?[1]
Dabei hat die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich bereits jetzt eines der rückständigsten Streikrechte. Zwar wird verfassungsrechtlich durch Art. 9 III GG ein verbandsgebundenes Streikrecht in Arbeitskämpfen garantiert. Dieses Streikrecht wird in langer Tradition durch die Rechtsprechung eingeschränkt. Eine besondere Rolle spielt dabei der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichts (BAG), der
die Streik-Rechtsprechung bis heute prägt: Hans Carl Nipperdey, der 1934 das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit entwarf, mit dem im Sinne einer „Volksgemeinschaft“-ähnlichen „Betriebsgemeinschaft“ das Führerprinzip in Betrieben eingeführt wurde. Nach Gründung der BRD in Amt und Würde verholfen wandte Nipperdey seine nationalsozialistischen Überzeugungen weiter an. Unter anderem schuf er richterrechtlich einen Schadensersatzanspruch bestreikter Unternehmen, der noch heute
dazu führt, dass sich Gewerkschaften, bevor sie von ihrem in der Verfassung verankerten Recht auf Streik Gebrauch machen, erst Gedanken darüber machen müssen, ob nicht ein entferntes, möglicherweise mittelbar von den Streikauswirkungen betroffenes Unternehmen anschließend Schadensersatzforderungen gegen die Gewerkschaft erhebt.
Die in Deutschland geltenden Einschränkungen des Streikrechts verstoßen dabei sogar gegen internationales Recht: Art. 6 Nr. 4 der Europäischen Sozialcharta gewährleistet das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts. Eine Beschränkung des Rechts auf Verbände (Gewerkschaften) ist dabei nicht vorgesehen; indem die BRD „wilde“ Streiks verbietet, verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta.
Die Linksjugend [’solid] Berlin steht für ein umfassendes Streikrecht ohne Einschränkungen. Wir kämpfen für ein Streikrecht, mit dem sich das Kapital und dieser Staat in die Knie zwingen lässt.
Im Einzelnen fordern wir:
- Politisches Streikrecht
- Keine Schadensersatzansprüche gegen streikende Gewerkschaften
- Streikrecht auch „verbandslos“
- Streikrecht auch für Beamt*innen
- Verbeamtung ausschließlich in Berufen, in denen die von Beamt*innen abverlangte Treuepflicht auch sachlich begründet ist (bspw. Polizei, Bundeswehr, Ministerien; keine Verbeamtung dagegen bspw. bei Lehrer*innen, an Hochschulen Tätigen, staatlicher ÖPNV)
Die Forderungen nach der Ausweitung des Streikrechts müssen parlamentsgesetzlich umgesetzt werden. Werden sie das nicht, so dürfen sich die Gewerkschaften davon nicht beirren lassen: Bleiben die Arbeiter*innen im Rahmen eines Generalstreiks überall ihrem Arbeitsplatz fern, so können sie selbst Panzer nicht an ihren Arbeitsplatz zurückzwingen. Das Streikrecht ist – auch durch Streik – politisch erkämpft worden; genauso muss auch seine Ausweitung erkämpft werden.
Die Linksjugend [’solid] Berlin ist darüber hinaus selbstverständlich solidarisch mit den Streikenden im öffentlichen Dienst in Deutschland sowie mit den Streikenden in Frankreich.
[1] Arbeitgeber wollen Streikrecht begrenzen, Tagesschau.de v. 22.2.2023, online: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/streiks-arbeitegber-verdi- tarifverhandlungen-101.html (abgerufen am 20.3.2023).
Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber!
Das vergangene Jahr war jede Woche trans Hass in den Twitter-Trends. Jetzt sehen wir die Konsequenz von national und international finanzierter Hetze, wie von JK. Rowling und Konsorten. Das Selbstbestimmungsgesetz soll keine Verbesserung für die Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland werden. Stattdessen beugt man sich den Gruselmärchen von TERFS und Konservativen, die ihr eigenes Täter-Muster so verinnerlicht haben, dass sie es auf andere Menschen anwenden. Das Hausrecht führt jedoch einzig zum gegeneinander ausspielen von cis und trans Menschen, sowie Verdrängung von trans Identitäten aus dem öffentlichen Raum.
Dagegen fordern wir als Linksjugend [’solid] für das Selbstbestimmungsgesetz:
- Kein Hofieren für TERF hetze, raus mit dem Hausrecht aus dem
Selbstbestimmungsgesetz.
- Die Aufnahme von Zugang und Kostenübernahmen von jeglichen
geschlechtsaffirmierenden Maßnahmen, von Pubertätsblockern zu chirurgischen Eingriffen ins Selbstbestimmungsgesetz.
Sowie über das Selbstbestimmungsgesetz hinaus für eine queer offene Gesellschaft:
- Ende der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes in der Arbeitswelt.
- Freie Selbstentfaltung statt kapitalistischer Zwangskategorisierung in zwei
Geschlechter.
- Kostenfreie Unisex-Toiletten in Kaufhäusern, Bahnhöfen und überall.
- Queere Perspektive in den Lehrplan und in Sexualkunde.
- Genug Therapieplätze für alle und ohne Kosten.
Solidarität mit allen Streikenden!
Am 16. März wurde in Frankreich mit dem Artikel 49.3 der Verfassung ohne Abstimmung die Erhöhung des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre beschlossen. Seitdem wird verstärkt dagegen gestreikt und demonstriert, nicht nur gegen die Reform sondern auch gegen das antidemokratische Vorgehen der Regierung unter Premierministerin Borne. Auch am
Dienstag, waren 2 Millionen auf der Straße.
Es wird branchenübergreifend gestreikt, Müllverbrennungsanlagen und Raffinerien werden gezielt lahmgelegt, Schülerinnen und Studierende blockieren Schulen und Unis.
Das zeigt: kämpferische und politische Streiks sind auch heutzutage möglich! Macron und seine Regierung haben sich bisher arrogant und bevormundend verhalten und halten an ihrem Reformprojekt fest. Daher erhofft sich niemand viel von den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Regierung nächste Woche. Es wurde bereits zu einer
erneuten großen Mobilisation zu Streiks und Demos am 6. April aufgerufen.
Die Proteste scheinen dabei immer weiter zu eskalieren: Das Innenministerium setzt teilweise 13.000 Polizist*innen allein zur Kontrolle der Proteste ein, davon 5500 in Paris. Diese wenden immer wieder Gewalt an, um die Protestierenden einzuschüchtern. Sogar die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, mahnte in einer Stellungnahme am vergangenen 24.März, dass „sporadische Gewaltakte“ einiger Demonstrierender nicht die „übermäßige Anwendung von Gewalt durch Beamte“ rechtfertige. Immer wieder gibt es Berichte von massiven Verletzungen durch Polizeigewalt. So können beispielsweise Personen Schädeltraumata erleiden oder Verletzungen erlangen, die bis zum Verlust der Augen führen könnten. Beides ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten international nicht unüblich gewesen. Das
zeigt vor allem eins: Der kapitalistische Staat handelt immer nur im Interesse der Konzerne, ihm sind Arbeiter*innen egal und er geht lieber gegen sie vor, wenn sie aufbegehren statt mit ihnen zusammen die Ungerechtigkeit zu bekämpfen.
Auch in Berlin streikten kürzlich BSR, Kliniken und Wasserbetriebe, sowie im Rest der BRD die Mitarbeitenden der unterschiedlichsten Unternehmen des öffentlichen Dienstes. Auch hier haben die Verhandlungen keinen Erfolg.
2011 hat ver.di allerdings eine Schlichtungsvereinbarung unterschrieben, die es ihnen nicht erlaubt zu streiken, sobald die Arbeitgeber*innenseite eine Schlichtung beantragt. Mit dem Ergebnis der Schlichtung kann erst in der zweiten Aprilhälfte gerechnet werden. Dieses Instrument der Schlichtung ist ein weiteres Instrument, um den Arbeitskampf zu unterbrechen und den Streiks ihren Aufwind zu nehmen.
Trotzdem denken wir, dass es selbst nach einer Schlichtungsempfehlung keine Einigung geben wird. Es scheint also im Mai und im Sommer auf den unbefristeten Streik zuzugehen. Die Beschäftigten wollen sich nicht weiter ausbeuten lassen!
Wir sagen:
- Solidarität mit dem Generalstreik in Frankreich, den Streikenden in Berlin und bundesweit!
- Stoppt die Polizeigewalt, der Staat steht nicht auf unserer Seite!
- Für mehr kämpferische Gewerkschaften, denn nur so gewinnt man gegen die Macht der Konzerne!
Für ein solidarischen Pfingstcamp
Für den Landesverband Berlin ist das Linke Pfingstcamp initiiert durch die Genoss*innen der Linksjugend [’solid] Brandenburg eine langjährige Tradition. Seit 2008 beteiligen wir uns regelmäßig an der Organisation und Gestaltung des Camps mit
seinen Workshops, Partys, Konzerten, Lesungen und weiteren Angeboten.
Für uns heißt das Pfingstcamp aber auch Austausch mit anderen Jugendorganisationen
der Region.
Das Pfingstcamp schafft politische Praxis, Vernetzung und Erholung für die Verbände
und ihre Mitglieder. Nicht nur in der Organisation, sondern auch vor Ort lernen die
Teilnehmenden das Leben auf Camps, es wird inhaltlicher Input vermittelt und es
bilden sich Freundschaften zwischen den Verbänden.
Als linke und sozialistische Jugendliche und junge Erwachsene lernen wir zusammen zu
arbeiten und erlangen Wissen, welches uns auch bei der Organisation von anderen
Dingen, wie Protestcamps oder Bildungsveranstaltungen unterstützt.
Für ein gutes Klima sorgt aber auch ein gemeinsames Verständnis. Um dies zu
ermöglichen akzeptieren und verinnerlichen wir den folgenden politischen Konsens.
LINKES PFINGSTCAMP 2023
– politischer Konsens –
Vorbemerkung
Mit diesem Papier wollen wir als beteiligte Organisationen des Bündnisses des Linken
Pfingstcamps unser politisches Selbstverständnis festhalten. Gleichzeitig möchten wir
gemeinsam einen politischen Grundkonsens und politische Leitlinien festhalten, unter
denen unser Pfingstcamp stattfinden soll und dessen Identifikation, Achtung und
Wahrung wir uns von allen Teilnehmer*innen und Organisator*innen des Pfingstcamps
wünschen und dessen Einhaltung wir einfordern. Damit werden (politische) rote Linien
festgelegt, welche eine Teilnahme am Linken Pfingstcamp für uns ausschließen.
Gemeinsam hoffen wir so, unser Linkes Pfingstcamp als Raum zu erhalten, in dem wir
uns alle wohlfühlen können. Trotz allem ist das Linke Pfingstcamp ein politisches
Jugendcamp, bei dem politische Diskussionen und ein offener und fairer
Meinungsaustausch gefördert werden und auch nicht immer alle derselben Meinung sein
müssen. Dennoch gibt es auch Grenzen, welche wir hiermit festhalten wollen.
Selbstverständnis
Das Linke Pfingstcamp ist ein Ort antifaschistischer, linker, feministischer und
sozialistischer Vernetzung und Selbstermächtigung, welches jedes Jahr von
verschiedenen linken Jugendverbänden aus Berlin und Brandenburg gemeinsam von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von
etwa 14 bis 35 Jahren organisiert wird. Hierbei gehen wir immer wieder auf
verschiedenste Camping- und Zeltplätze in Berlin oder Brandenburg, um für das
Pfingstwochenende selbstorganisiert und -verwaltet gelebten Ferienkommunismus, einen
schönen und geschützten Lernort für Empowerment und politische Bildung zu schaffen.
Ein solches Camp kann ein kleiner und zeitlich beschränkter Freiraum innerhalb einer
unfreien Welt sein. Camps sind seit langem Teil und Ausdruck der sozialistischen
Jugendbewegung und des antifaschistischen Widerstandes. Sie sind ein Ort des
Austausches, der erlebbaren Basisdemokratie und auch ein Ort, um dem grauen Alltag
für einen Moment entfliehen zu können.
Das linke Pfingstcamp ist als Mitmach-Camp und solidarischer Versuchsort zu
verstehen, an dem sich die Teilnehmenden selbständig und eigenverantwortlich
ausprobieren und lernen können. Hierbei ist es ok, Fehler zu machen und auch nicht
alles sofort zu können oder zu wissen. Schließlich ist das Pfingstcamp in erster
Linie ein offener, solidarischer und fehlertoleranter Lernort. Um in Ruhe lernen und
wachsen zu können ist es aber auch wichtig, zu verstehen, dass das Linke Pfingstcamp
kein Ort ist, an dem die großen politischen Fragen unserer Zeit geklärt werden
können. In der Diskussionskultur sollten wir deshalb darauf achten, respektvoll und
wertschätzend miteinander zu kommunizieren, um voneinander lernen zu können und um
uns weiter entwickeln zu können. Das gemeinsame solidarische und emanzipatorische
Lernen steht im Mittelpunkt und nicht der vermeintliche Sieg über die*den
argumentative*n Gegner*in. Wir sind davon überzeugt, dass keine Seite gewinnt, wenn
politische Konflikte aggressiv und persönlich verletzend ausgetragen werden.
Stattdessen wollen wir zum gegenseitigen Verständnis beitragen und lernen,
Widersprüche auszuhalten. In diesem Sinne ist es auch wichtig, zu benennen, dass
unser Linkes Pfingstcamp den Charakter eines offenen und geschützten Lernorts ohne
Druck und Beeinflussung aus Einzel-Gruppen und Personen besitzt.
Für uns hat auf dem Linken Pfingstcamp definitiv keinen Platz:
- jegliche Formen von Rassismus (bspw. gegen BIPoC, Sinti*zze und Rom*nja, sowie
antislawischer Rassismus)
- jeglicher Antisemitismus, insbesondere die Leugnung des Existenzrechts Israels
- jeglicher Antimuslimischer Rassismus, insbesondere die Abwertung Palästinas bzw.
des Palästinensischen Volkes
- jegliche Formen von sexistischem Verhalten, Feindlichkeit gegen FLINTA*
- jegliche Formen von sexualisierter, körperlicher und verbaler Gewalt
- jegliche Formen von Queerfeindlichkeit, Diskriminierungen von jeglichen
Geschlechtsidentitäten oder von sexuellen Vorlieben
- Ableismus und Behindertenfeindlichkeit
- Diskriminierung psychischer oder seelischer Erkrankung
- Mobbing oder ausschließendes Verhalten
- Klassismus und bildungs- und sozialchauvinistisches Verhalten
- die Verherrlichung von Angriffskriegen
- Verherrlichung stalinistischer Verbrechen
- Werbung für entristische, undemokratische, verbandsschädigende oder solche
Organisationen, die darauf zielen, eine Spaltung der beteiligten Verbände
herbeizuführen
- Leugnung der Covid-19-Pandemie und Impfskeptiker*innen, Querdenker*innen, etc.
- rechtsextremes, nationalistisches, faschistisches Gedankengut und Symbole
Uns ist bewusst, dass wir durch die einfache Nennung dieser Punkte nicht jegliche
Diskriminierung aus der Welt schaffen. Wir sehen es als unsere kollektive
Verantwortung, auch das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen, um so irgendwann
einen Safe Space für alle schaffen zu können. Zusammen mit einem Awareness-, einem
Schutzteam und entsprechenden Konzepten wird das Organisationsteam diese Grundsätze
konsequent umsetzen und gegebenenfalls vom Hausrecht Gebrauch machen und Personen
ausschließen. Bei Teilnehmer*innen unter 18 Jahren werden hierbei die Eltern
kontaktiert bzw. weiterhin bis zum Verlassen des Camps eine angemessene Betreuung
sichergestellt, um den Aspekten des Jugendschutzes gerecht zu werden.
Sicherheits- und Schutzkonzept
Um unser Camp zu einem möglichst sicheren Ort für alle Teilnehmer*innen zu machen und
um berechtigten Schutzbedürfnissen von Teilnehmer*innen aus vulnerablen Gruppen zu
gewährleisten, arbeiten wir als Organisator*innen des Linken Pfingstcamps mit:
- Jugendschutzkonzept
- Awarenessteam und -konzept, welches auf dem Grundsatz der Parteilichkeit beruht
- Secukonzept (vor allem auch sensibilisiert auf Faschos) durchgeführt durch
Teilnehmende
- ständig ansprechbare Orga-Personen
- professionelle Sanitäter*innen-Crew
- FLINTA*-Räume und Sanitär-Anlagen
- vegane Verpflegung
- Ruhe- und Rückzugsräume
- Covid-Hygienekonzept
- Angebot von Hygiene- und Verhütungsprodukten
Wir freuen uns auf ein Linkes Pfingstcamp, bei dem sich alle Menschen wohlfühlen und
gemeinsam in einen Austausch kommen können. Solltet ihr Fragen zum Camp und unserem
Konsens haben, meldet euch unter: pfica@falken-brandenburg.de
Stadt umverteilen. 100% sozialer Wohnungsbau!
Immohaien das Handwerk legem, überall!
Als Linksjugend [‘solid] Berlin unterstützen wir weiterhin das Anliegen der
Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen. Mit der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen kann eine Umverteilung der zentralsten Kapitalgüter, Grund und Boden, angegangen werden, um eine gemeinwohlorientierte und demokratische Gestaltung
Berlins zu ermöglichen. Um soziales wohnen auch im Neubaubereich zu sichern setzen wir uns für eine 100% sozial Wohnungsbauquote ein.
Änderung der Finanzordnung
Die Finanzordnung wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 3 S. 1 wird ersetzt durch: Der LSPR beschließt den Haushaltsplan. Der Haushaltsplan soll bis zum 15. Dezember des Vorjahres beschlossen werden.
2. § 1 Abs. 4 wird „Quartal“ durch „Monat“ ersetzt.
3. § 1 Abs. 5 S. 1 wird ersetzt durch: Titel im Haushalt sind gegenseitig zu 10 vom Hundert deckungsfähig. Bei Abweichungen von mehr als 10 vom Hundert ist ein Nachtragshaushalt zu erstellen und zu beschließen.
4. In § 3 Abs. 1 Buchst. b wird „400€“ durch „200 Euro“ ersetzt.
5. In § 3 Abs. 1 Buchst. c wird „1000€“ durch „400 Euro“ ersetzt.
6. In § 3 wird nach Abs. 3 neue Abs. 4 und 5 eingefügt: (4) Nicht ausgegebenes Budget nach Abs. 1 Buchst. a verfällt, soweit die Basisgruppe der*dem Landesschatzmeister*in nicht bis zum 15. Oktober des Haushaltsjahres eine Kostenaufstellung über die beabsichtigte Verwendung der ihr zugeteilten Mittel vorlegt. (5) Abs. 1 Buchst. findet Anwendung, soweit mindestens fünf Mitglieder des Landesverbandes oder ein Organ oder eine Gliederung bis zum 31. Januar des Haushaltsjahres beim LSPR die Verwendung von Kältehilfe-Mitteln beantragen.
7. In § 7 Abs. 3 S. 2 werden nach „verfügbaren“ die Worte „und sinnvollen“ eingefügt.
8. § 8 Abs. 1 S. 1 und 2 wird ersetzt durch: Die Kostenerstattung erfolgt auf
schriftlichen Antrag. Für den Antrag ist das durch die LGS und auf der Homepage bereitgestellte Antragsformular zu verwenden. Die sachliche und formelle Richtigkeit der Angaben im Antragsformular ist Voraussetzung der Kostenerstattung.
9. In § 7 Abs. 1 S. 1 Buchst. b wird das Wort „vegane“ gestrichen.
10. In §7 Abs. 1 S. 2 wird durch folgendes ersetzt.
„Wenn sich vegane Verpflegung nicht organisieren lässt, kann nach Rücksprache mit dem LSpR oder der LGS sowie einer kurzen textlichen Begründung auch eine vegetarische Alternative erstattet werden.“ wird ersetzt durch
„Tagesverpflegung ist nur dann angemessen, wenn auch ein veganes Angebot bereit gestellt wird. Wenn sich kein veganes Alternativangebot einrichten lässt, muss zumindest ein vegetarisches Alternativangebot angeboten werden.
Die Planungsautonomie der Basisgruppen wird nicht von den oben genannten Punkten eingeschränkt. Die Basisgruppen verfügen über ihre Basisgruppengelder in freier Endscheidung.“
11. In § 8 Abs. 3 wird das Wort „Eigenbeleg“ durch die Worte „eidesstattliche Versicherung“ ersetzt.
12. Die Schlussformel wird ersetzt durch: 30 Beschlossen durch die XXXI.
Landesvollversammlung am 10. April 2022; geändert durch Beschluss der XXXIII. Landesvollversammlung am 2.4.2023