Unter leidlichen Leidanträge leiden viele

Auch in Zukunft wollen wir Leitanträge auf unseren Landesvollversammlungen
 beschließen. Hierfür sollen folgende Grundsätze gelten.

 Leitanträge halten sich in Zukunft an:

  1.  Der Leitantrag wird in seinem Entwurf von dem Landessprecher*innenrat oder einer
     von ihm oder der LVV eingesetzten Redaktionskommission mindestens zwei Wochen
     vor der Landesvollversammlung dem Verband zur Verfügung gestellt. Idealerweise
     wird dieser Entwurf im Rahmen einer Solid Session besprochen und/oder inhaltlich
     finalisiert. Das stellt sicher, dass genügend Zeit ist, den Antrag zu
     diskutieren und zu perfektionieren. Die Mitglieder werden aufgerufen, sich an
     der Erstellung und Diskussion des Leitantrags zu beteiligen. Verfügung gestellt.
     Idealerweise wird dieser im Rahmen einer Solid Session besprochen und/oder
     inhaltlich finalisiert.
     Das stellt sicher, dass genügend Zeit ist, den Antrag zu diskutieren und zu
     perfektionieren.
  2.  Der Leitantrag soll das Arbeitsprogramm des Verbandes – also alles, was der
     Verband in den kommenden zwölf Monaten tun soll – möglichst vollständig
     umfassen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Verband seine
     Kapazitäten gut einschätzt, und verhindert werden, dass eine Vielzahl von
     eigenständigen, isoliert betrachtet guten Aktionsanträgen isoliert diskutiert
     und angenommen werden, und dann für die Umsetzung dieser guten Aktionen keine
     Kapazität mehr da ist. (Selbstverständlich vermag der Leitantrag nicht zu
     leisten, sämtliche politischen Ereignisse der mittelfristigen Zukunft
     vorauszusehen; ändert sich unvorhergesehen die politische oder die
     Verbandssituation, können auch Verbandsaktionen notwendig werden, die vom
     Leitantrag nicht umfasst gewesen sind.)
  3.  Leitanträge sind Leitlinien und Aufträge für die nächste Arbeitsperiode, auf
     Basis der aktuellen Beschlusslage und der Stimmung im Verband. Neue inhaltliche
     Positionierungen darin sind, soweit sie nicht Analyse für das daraus abgeleitete
     Arbeitsprogramm sind, zu vermeiden, dafür gibt es separate Positionsanträge.
     Inhaltliche Begründungen für Leitlinien oder Aufträge im Leitantrag orientieren
     sich an der bisherigen Beschlusslage des Verbands.
     Das verhindert, dass wir Praxis und Theorie durcheinander diskutieren, da die im
     Leitantrag vorgeschlagene Arbeit im Vordergrund stehen sollte. So diskutieren
     wir weniger über die „richtigen Gründe“ für die Notwendigkeit der Arbeit, wenn
     allen bereits klar ist, dass die Arbeit  egal mit welcher Begründung richtig und
     wichtig ist.