Unter leidlichen Leidanträge leiden viele
Auch in Zukunft wollen wir Leitanträge auf unseren Landesvollversammlungen
beschließen. Hierfür sollen folgende Grundsätze gelten.
Leitanträge halten sich in Zukunft an:
- Der Leitantrag wird in seinem Entwurf von dem Landessprecher*innenrat oder einer
von ihm oder der LVV eingesetzten Redaktionskommission mindestens zwei Wochen
vor der Landesvollversammlung dem Verband zur Verfügung gestellt. Idealerweise
wird dieser Entwurf im Rahmen einer Solid Session besprochen und/oder inhaltlich
finalisiert. Das stellt sicher, dass genügend Zeit ist, den Antrag zu
diskutieren und zu perfektionieren. Die Mitglieder werden aufgerufen, sich an
der Erstellung und Diskussion des Leitantrags zu beteiligen. Verfügung gestellt.
Idealerweise wird dieser im Rahmen einer Solid Session besprochen und/oder
inhaltlich finalisiert.
Das stellt sicher, dass genügend Zeit ist, den Antrag zu diskutieren und zu
perfektionieren.
- Der Leitantrag soll das Arbeitsprogramm des Verbandes – also alles, was der
Verband in den kommenden zwölf Monaten tun soll – möglichst vollständig
umfassen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Verband seine
Kapazitäten gut einschätzt, und verhindert werden, dass eine Vielzahl von
eigenständigen, isoliert betrachtet guten Aktionsanträgen isoliert diskutiert
und angenommen werden, und dann für die Umsetzung dieser guten Aktionen keine
Kapazität mehr da ist. (Selbstverständlich vermag der Leitantrag nicht zu
leisten, sämtliche politischen Ereignisse der mittelfristigen Zukunft
vorauszusehen; ändert sich unvorhergesehen die politische oder die
Verbandssituation, können auch Verbandsaktionen notwendig werden, die vom
Leitantrag nicht umfasst gewesen sind.)
- Leitanträge sind Leitlinien und Aufträge für die nächste Arbeitsperiode, auf
Basis der aktuellen Beschlusslage und der Stimmung im Verband. Neue inhaltliche
Positionierungen darin sind, soweit sie nicht Analyse für das daraus abgeleitete
Arbeitsprogramm sind, zu vermeiden, dafür gibt es separate Positionsanträge.
Inhaltliche Begründungen für Leitlinien oder Aufträge im Leitantrag orientieren
sich an der bisherigen Beschlusslage des Verbands.
Das verhindert, dass wir Praxis und Theorie durcheinander diskutieren, da die im
Leitantrag vorgeschlagene Arbeit im Vordergrund stehen sollte. So diskutieren
wir weniger über die „richtigen Gründe“ für die Notwendigkeit der Arbeit, wenn
allen bereits klar ist, dass die Arbeit egal mit welcher Begründung richtig und
wichtig ist.