Für einen funktionierenden Verband ist eine zuverlässige Awarenessarbeit
unerlässlich.
Awarenessarbeit ist deshalb integraler Bestandteil unserer Verbandsstruktur und –
klima.
Unsere Awarenessstruktur muss
Veranstaltungen muss ein direkter Draht zum Awarenessteam für alle Mitglieder
möglich sein.
Landesawarenessteam möglichst umfassende Angaben zu den beteiligten und
betroffenen Personen. Zu relevanten Angaben gehört insbesondere auch, ob
betroffene und beteiligte Personen bereits negativ in anderen Gruppen
aufgefallen sind. Informiertheit befördert auch präventive Maßnahmen gegen
Täter*innen, die von einer Gruppe in die nächste wechseln.
ausgebildet sein. Außerdem müssen dem Awarenessteam hinreichende
Ressourcen zur Verfügung stehen, um Awarenessfälle bearbeiten zu können.
Zu diesen Zwecken wird
sicherzustellen, dass ausreichende Kommunikationswege zum
Landesawarenessteam für alle Mitglieder auch außerhalb von
Landesveranstaltungen sichergestellt sind. Das Landesawarenessteam stellt
auch sicher, dass die Kommunikation zum Bundesawarenessteam möglich ist.
Landessprecher*innenrats beauftragt, sich nachhaltig mit anderen linken
Gruppen in Berlin und Umgebung in einer solchen Weise zu vernetzen, die einer
möglichst informierten Awarenessarbeit förderlich sind. Die Vernetzung dient
insbesondere auch der Vermeidung von Täterschutz.
die die grundlegende Bildung aller Mitglieder und eine möglichst schnelle
Einarbeitung von Mitgliedern des Awarenessteams sicherstellt. Diese Bildung hat
zum Ziel, dass alle Mitglieder eine kompetente und handlungsfähige Arbeit im
Awarenessteam leisten könnten.
nicht möglich, soll das Landesawarenessteam eine externe Beratungs-,
Mediations- oder Awarenessstruktur beauftragen. Eventuell anfallende Kosten
kann das Landesawarenessteam über anzunehmenden Finanzantrag an den
Landessprecher*innenrat begleichen. Die Vertraulichkeit des Awarenessteams
muss dabei gewährleistet werden. Ist selbst die Beauftragung durch das
Landesawarenessteam nicht möglich, können vom Awarenessfall tangierte
Personen die Beauftragung selbst durchführen und anfallende Kosten durch
Finanzantrag an den Landessprecher*innenrat begleichen.